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Berlin

Fr, 03.09.2010 | 01:17 Uhr
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AGB
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die FAB Fernsehen aus Berlin GmbH, im folgenden FAB genannt, nimmt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit unter Zugrundelegung der gültigen Preisliste und zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufträge für wirtschaftliche Werbezwecke im Fernsehen entgegen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FAB widersprechen, können gegenüber FAB nicht geltend gemacht werden. Die Werbefernseh-Sendungen von FAB werden über die FAB zur Verfügung stehenden Frequenzen ausgestrahlt.

2. Es werden Festaufträge und Aufträge mit Rücktrittsvorbehalt angenommen. Festaufträge genießen bei der Einplanung den Vorrang. Aufträge können nur für bestimmte, genau bezeichnete Werbungtreibende erteilt werden, wobei die Produkte/Dienstleistungen, die beworben werden sollen, zu benennen sind. Sogenannte Verbundwerbung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3. Werbemittler müssen vom Werbungtreibenden zur Auftragserteilung an FAB ermächtigt sein. Wenn der beauftragte Werbemittler einwilligt, kann mit Zustimmung von FAB während der Abwicklung des Auftrages ein anderer Werbemittler an seine Stelle treten.

4. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder Rechnungsstellung durch FAB rechtsverbindlich. Auftragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5. FAB behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich FAB vor, Werbeeinschaltungen wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Die Werbeeinschaltungen müssen den vom Zentralausschuss der Werbewirtschaft e. V. (ZAW) bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln entsprechen und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

6. FAB berechnet und gewährt nur die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise, Rabatte, Agenturvergütungen und Skonti. Rabatte werden bei Rechnungserteilung entsprechend dem tatsächlich abgenommenen Sekundenvolumen rückwirkend abgerechnet. Das Vertragsjahr beginnt mit dem ersten Tag der Werbeeinschaltung. Die Laufzeit der auf Filmkopie oder Videoband überspielten Werbeeinschaltung wird nach deren tatsächlicher Länge bemessen. Als Grundlage für die Berechnung der Länge einer Werbeeinschaltung gelten die erste und letzte Tonmodulation bzw. das erste und letzte Bild.

7. Die Werbeeinschaltungen werden monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungen sind vor dem ersten Sendetermin grundsätzlich ohne Abzug unmittelbar an FAB zu zahlen. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug ist FAB berechtigt, die Ausführung des Auftrages zu unterlassen. Den dadurch entstehenden Schaden hat der Auftraggeber zu ersetzen.

8. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Manuskripte, Ton- und Bildträger. Er stellt FAB von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden könnten. Die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Manuskripte, Bild- und Tonträger) sind vom Auftraggeber kostenlos und frei Haus anzuliefern.

9. Der Auftraggeber gewährleistet, dass FAB für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im Fernsehen erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat, auch soweit für die Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger jeglicher Art verwendet worden sind. Hiervon ausgenommen sind die für den Ausstrahlungsvorgang erforderlichen Sende- und Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des GEMA-Repertoires, soweit sie von FAB durch ihren Vertrag mit der GEMA erworben und abgegolten werden. Spätestens bei der Übersendung der Einschaltpläne hat der Auftraggeber ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung von Sendeunterlagen Industrietonträger - welcher Art auch immer - verwendet worden sind.

Wird eine diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht, versichert damit der Auftraggeber, dass bei der Herstellung von Sendeunterlagen Industrietonträger nicht verwendet worden sind.

10. Die Sendekopien müssen in einfacher Ausfertigung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ausstrahlungstermin bei FAB vorliegen. In Ausnahmefällen ist ein kurzfristigerer Anlieferungstermin zu vereinbaren. Werden Sendekopien nicht rechtzeitig geliefert oder sind sie nicht einwandfrei und kann aus diesen Gründen die Werbeeinschaltung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so behält sich FAB vor, andere ihr zur Verfügung stehende brauchbare sendefähige Werbeeinschaltungen des Auftraggebers zu verwenden, um trotzdem den Termin wahrnehmen zu können. Sollten keine brauchbaren sendefähigen Werbeeinschaltungen vorliegen, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten für Werbeeinschaltungen und bei fernmündlicher oder fernschriftlich erteilten Spotmotiv-Einschaltanweisungen trägt der Auftraggeber die Risiken, die durch etwaige Übermittlungsfehler entstehen. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Sendekopien, die FAB vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, endet für FAB nach Umspielung dieser Kopien auf ein von FAB erstelltes MAZ-Band. Die angelieferten Sendekopien werden nach der Umspielung durch FAB dem Auftraggeber wieder zugestellt.

11. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Wünsche auf Konkurrenzausschluss können nicht zum verbindlichen Bestandteil des Auftrages erklärt werden.

12. Muss eine Werbeeinschaltung aus programmtechnischen oder sonstigen programmlichen Gründen ausfallen oder fällt sie infolge technischer Störung aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dass es sich um eine Verschiebung am vereinbarten Sendetag handelt. In diesen genannten Fällen ist FAB auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. FAB ist verpflichtet, dem Auftraggeber das auf die ausgefallene Werbeeinschaltung entfallende gezahlte Entgelt zu erstatten. Bei Ausfall eines Teiles der FAB-Distributionswege ist ggf. ein entsprechender Anteil zu erstatten. Der Auf traggeber kann keine darüber hinausgehenden Ansprüche geltend machen.

13. FAB behält sich vor, Werbeeinschaltungen auf einen anderen Sendetag als den vereinbarten zu verlegen, wenn in den Werbeeinschaltungen Personen mitwirken, die durch das Fernsehen bekannt sind und die am vereinbarten Sendetag in redaktionell gestalteten Sendungen von FAB mitwirken. Sofern es sich bei den durch das Fernsehen bekannten Personen um Schauspieler handelt, gilt der Vorbehalt nicht für Darsteller von Nebenrollen.

14. Werbeeinschaltungen werden nur ausgestrahlt, wenn sie nach Inhalt und Art der Gestaltung nicht mit dem Programm verwechselt werden können. Formulierungen und Gestaltungen, die die Werbeeinschaltungen mit dem redaktionell gestalteten Programm von FAB zu identifizieren versuchen, sind nicht gestattet. Werbeeinschaltungen dürfen in anderen Werbemitteln nur angekündigt werden, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Werbeeinschaltungen im "Werbefernsehen" erfolgen.

15. Ist ein Festauftrag von FAB gemäß Ziffer 4 schriftlich bestätigt worden, kann der Vertrag nur mit Zustimmung von FAB aufgehoben werden. Bei Aufträgen mit Rücktrittsvorbehalt können beide Vertragsteile unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor dem jeweiligen Einschalttermin vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die FAB die Annahme der Kündigung verweigern. Im Falle höherer Gewalt können beide Vertragsteile mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

16. Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Programmdokumentationsbänder sechs Wochen nach Ausstrahlung aufzubewahren. Danach werden sie gelöscht. Deshalb müssen Einwendungen wegen mangelhafter oder fehlender Ausstrahlung innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Ausstrahlungstermin schriftlich bei der FAB Fernsehen aus Berlin GmbH eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung.

17. Verletzt der Auftraggeber, der Werbungtreibende oder deren Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht, so hat der Auftraggeber FAB Schadensersatz zu leisten und FAB von Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

18. Eine Änderung der Preisliste im Laufe des Vertragsjahres tritt 13 Wochen nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies FAB unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preislisten-Änderung schriftlich erklären.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Zum runterladen: AGB (PDF)



Rechtlicher Hinweis: Internetportal 
 
Die FAB Fernsehen aus Berlin GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer M. Meier-Hormann, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin (im folgenden FAB) bietet ein attraktives Internetportal an und ermöglicht damit den Zugang zu vielfältigen und qualitativ hochstehenden Produkten, Informationen und Dienstleistungen sowohl von FAB als auch von externen Anbietern. Alle Informationen sind urheberrechtlich geschützt.

1. Angebote durch externe Anbieter

Soweit von Dritten Produkte, Informationen oder Dienstleistungen über den FAB Shop angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Anbieter solcher Produkte und Dienstleistungen zustande. Etwaige Ansprüche aus solchen Rechtsgeschäften richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter. Die Leistungen von FAB beschränken sich auf die Anbindung der Angebote im FAB Shop Portal, soweit kein Dritter als Anbieter genannt wird. Alle Rechtsgeschäfte des jeweiligen Nutzers und deren Abwicklung (inklusive Versand, Zahlung, Retourenabwicklung u.a.) werden vom Anbieter wirtschaftlich und rechtlich selbständig abgewickelt.

Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters der Produkte, Informationen und Dienstleistungen.

FAB übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich Mangelfreiheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Produkte, Informationen und Dienstleistungen.

2. Angebote von FAB

Die Angaben zu unseren Angeboten sind freibleibend. Der verbindliche Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung annehmen. Der Zugang der Bestellungen wird durch FAB unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

Aufgrund des gesetzlichen Widerufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens FAB  zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ihm die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Es genügt, wenn die Ware am letzten Tag der Frist bei der Post oder einem anderen Spediteur aufgegeben wird. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten von FAB, es sei denn, dass der Bestellwert der gelieferten Ware bis zu EURO 40.- beträgt. Im letzteren Fall sind die Rückversandkosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert bekommen.
 
Das Widerrufsrecht gilt nicht für folgende Warengruppen:

Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVD's, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen wurde(n); Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte und Bücher; Meterware; Verbrauchsmaterial; Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.
FAB behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist.

Die Zahlung erfolgt für Erstbesteller wahlweise per Vorkasse oder Nachnahme, Folgebesteller haben zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung oder Abbuchungsauftrag.

FAB behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.

Der Kunde hat die Ware umgehend, spätestens innerhalb von einer Woche nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

FAB haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Umfang einer Haftung von FAB nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

3. Allgemeine Regelungen

FAB übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Inhalte oder die korrekte Funktionsweise fremder Seiten, die durch Verlinkung erreichbar sind.

Sofern durch Links direkt oder indirekt auf Inhalte außerhalb des FAB Shops verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von FAB liegen, haftet FAB nur dann, wenn FAB von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Für darüber hinausgehende Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten.
Ungeachtet der eventuellen Verlinkung distanziert sich FAB nachdrücklich von allen Inhalten auf fremden Internetseiten, wenn durch FAB nicht explizit auf diese Inhalte Bezug genommen wird.

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen FAB und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Geschäftssitz von FAB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

Zum runterladen: Rechtlicher Hinweis (PDF)
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